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Wenn Antirassismus zu neuem Rassismus wird

Es gibt Momente, in denen eine einzelne Episode mehr über den Zustand einer Debatte verrät als tausend Talkshow-Runden. Der Fall der Berliner Volksbühne ist so ein Moment. Ein öffentlich mit Millionen Euro subventioniertes Theater, geleitet von einem Intendanten, der sich selbst im progressiven Lager verortet, errichtet vor seinen Toren ein Schwimmbecken – und reserviert Teile davon exklusiv für Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe.

Autor: Jörn Biernoth

Es gibt Momente, in denen eine einzelne Episode mehr über den Zustand einer Debatte verrät als tausend Talkshow-Runden. Der Fall der Berliner Volksbühne ist so ein Moment. Ein öffentlich mit Millionen Euro subventioniertes Theater, geleitet von einem Intendanten, der sich selbst im progressiven Lager verortet, errichtet vor seinen Toren ein Schwimmbecken – und reserviert Teile davon exklusiv für Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe. Nicht als satirische Zuspitzung, nicht als Kunstprovokation, sondern als ernst gemeinte Maßnahme, die noch dazu mit dem Vokabular der sozialen Gerechtigkeit verteidigt wurde. Als die Kritik daran laut wurde, sprach der Intendant nicht von einem Fehler, sondern von „positiven Maßnahmen für strukturell benachteiligte Menschen“ und warf seinen Kritikern vor, ihm einen „rechten Diskurs aufzwingen“ zu wollen. Genau an diesem Punkt zeigt sich, worum es in dieser Debatte eigentlich geht – nicht um die Frage, ob Rassismus in Deutschland existiert, sondern um die Frage, was eine liberale Gesellschaft von einer Gesellschaft unterscheidet, die Menschen nach Herkunftsmerkmalen sortiert.

Eine liberale Gesellschaft im klassischen Sinne – und das ist keine neue Erfindung, sondern die Grundlage des gesamten bürgerrechtlichen Fortschritts der letzten hundertfünfzig Jahre – kennt genau ein Prinzip im Umgang mit Diskriminierung: Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht bevorzugt oder benachteiligt werden. Das war der Kern der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, das war der Kern des Kampfes gegen die Apartheid, das war der Kern jeder ernstzunehmenden Antidiskriminierungspolitik der Nachkriegszeit. Martin Luther King sagte es in seiner berühmtesten Rede so unmissverständlich, dass es eigentlich keiner weiteren Erklärung bedürfte: „Menschen sollen nicht nach der Farbe ihrer Haut, sondern nach dem Inhalt ihres Charakters beurteilt werden. Dieses Prinzip ist nicht verhandelbar, wenn man den Anspruch hat, eine offene, individualistische Gesellschaft zu verteidigen. Es gilt unabhängig davon, in welche Richtung die Diskriminierung geht, und es gilt unabhängig davon, mit welchen guten Absichten sie begründet wird.“ Doch genau das wird von der politischen Linken in Frage gestellt.

Genau hier liegt das Problem mit weiten Teilen der gegenwärtigen, universitär geprägten Antirassismus-Ideologie an deutschen Hochschulen: Sie hat dieses Prinzip nicht weiterentwickelt, sondern stillschweigend verabschiedet. An die Stelle des Individuums tritt die Gruppe. An die Stelle von Gleichbehandlung tritt „Equity“ – ein Konzept, das explizit nicht Chancengleichheit, sondern Ergebnisgleichheit zwischen Gruppen anstrebt, notfalls durch ungleiche Behandlung von Individuen. An die Stelle der Frage „Was hat diese Person getan oder erlebt?“ tritt die Frage „Welcher Kategorie gehört diese Person an?“. Wenn ein Verein wie Eoto argumentiert, schwarze Kinder bräuchten einen Schutzraum, in dem sie „unter sich“ baden können, dann mag die zugrundeliegende Sorge – dass es rassistische Anfeindungen in öffentlichen Schwimmbädern gibt – ernst zu nehmen sein. Aber die Antwort, die daraus abgeleitet wird, ist nicht die Bekämpfung der Anfeindung, sondern die Segregation nach Hautfarbe. Das ist keine Randnotiz, sondern der eigentliche Skandal: Man beantwortet ein Problem der Diskriminierung mit einer neuen Diskriminierung, nur mit umgekehrten Vorzeichen und einem moralisch aufgeladenen Vokabular, das die Kategorisierung nach Hautfarbe nicht mehr als Problem, sondern als Lösung präsentiert.

Der Cicero-Chefredakteur Alexander Marguier hat in einer Analyse des Falls einen Vergleich gewagt, der zunächst hart klingt, aber in der Sache nicht von der Hand zu weisen ist: Die Trennung von Badegästen nach Hautfarbe erinnere nicht nur an die Rassentrennung im Apartheid-Südafrika, sie sei es strukturell auch. Man kann über die rhetorische Zuspitzung streiten, aber am Kern der Beobachtung führt kein Weg vorbei: Das Merkmal, nach dem selektiert wird, ist dasselbe. Die Mechanik ist dieselbe. Nur die moralische Verpackung ist eine andere. Wer in den 1960er Jahren gefordert hätte, weiße und schwarze Amerikaner sollten getrennte Schwimmbäder nutzen, wäre zu Recht als Rassist gebrandmarkt worden. Wer heute dasselbe fordert und dabei das Wort „Empowerment“ statt „Rassentrennung“ benutzt, wird von großen Teilen des progressiven Milieus verteidigt. Das ist keine Weiterentwicklung des Antirassismus. Das ist seine Perversion.

Wie wenig Einsicht diese Selbstgerechtigkeit begleitet, zeigte sich Tage später auf beklemmende Weise, in den immer gleichen Mustern der links / grünen Szene. Als der Unmut über die Segregation am Schwimmbecken öffentlich wurde, reagierte die Volksbühne nicht mit einer Erklärung oder einer Korrektur, sondern mit einem meterlangen Transparent vor dem eigenen Haus: „Fickt euch!“ Kein Transparent unbekannter Dritter, sondern ein offizielles Banner der Institution selbst, wie Intendant Matthias Lilienthal dem Tagesspiegel bestätigte: Man wolle es „unkommentiert so stehen lassen“. Später erklärte er, gemeint seien damit nicht die Bürgerinnen und Bürger Berlins, sondern jene, die von „antiweißem Rassismus“ sprächen. Wer’s glaubt wird seelisch.

Der eigentlichen Befund ist vernichtend und steht für sich selbst: Eine Institution, die zu erheblichen Teilen aus Steuergeldern finanziert wird, antwortet auf berechtigte Kritik am Ausschluss von Bürgern nach Hautfarbe nicht mit Argumenten, sondern mit einer Fäkalbotschaft an genau jene Öffentlichkeit, die sie bezahlt.

Bemerkenswert ist, wie breit diese Verteidigungshaltung in der linken / grünen Berliner Politik mitgetragen wurde – nicht als Randnotiz einzelner Aktivisten, sondern bis in die höchsten Ämter des betroffenen Bezirks selbst. Werner Graf, Spitzenkandidat der Berliner Grünen, bezeichnete nicht den nach Hautfarbe gestaffelten Zugang, sondern dessen Absage als „Skandal“, der für die ganze Stadt beschämend sei. Und auch die grüne Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, in deren Zuständigkeitsbereich die Volksbühne liegt, positionierte sich öffentlich – in einem eigens veröffentlichten Video äußerte sie sich sichtlich empört, allerdings nicht über den Ausschluss von Bürgern nach Hautfarbe, sondern über die Kritik daran. Wenn ausgerechnet die kommunale Verwaltungsspitze eines Bezirks ihre Empörung nicht an eine Segregationspraxis richtet, sondern an deren Kritiker, zeigt das, wie tief diese Denkfigur längst in offiziellen Institutionen verankert ist – nicht mehr nur als Meinung eines exzentrischen Theaterintendanten, sondern als Reflex des politischen Verwaltungsapparats selbst. Mit einem klaren ideologischen Ziel.

Bemerkenswert ist außerdem, mit welcher Selbstverständlichkeit der Intendant der Volksbühne seine Kritiker in die rechte Ecke stellte, anstatt sich mit dem eigentlichen Einwand auseinanderzusetzen. Das ist ein Muster, das man in dieser Debatte immer wieder beobachten kann und das selbst ein Alarmsignal ist: Wenn eine Position nicht mehr mit Argumenten verteidigt, sondern nur noch durch die Diskreditierung des Kritikers geschützt wird, hat sie bereits verloren. Genau das ist der Kern dessen, was man als illiberale Wendung der Linken bezeichnen muss – nicht, dass sie sich für die Belange von Minderheiten einsetzt, das ist legitim und notwendig, sondern dass sie zunehmend bereit ist, dafür genau jene universalistischen Prinzipien zu opfern, auf denen der Kampf gegen Diskriminierung historisch aufgebaut war.

Diese rassistische Ideologie fällt nicht vom Himmel. Sie hat einen Ursprungsort, und dieser Ursprungsort sind die Geistes- und Sozialwissenschaften westlicher Universitäten, insbesondere bestimmter US-amerikanischer Fachbereiche, deren Theoriegebäude in den letzten fünfzehn Jahren mit bemerkenswerter Geschwindigkeit in den deutschsprachigen Raum importiert wurden. Die Critical Race Theory, ursprünglich ein enges juristisches Forschungsprogramm der 1970er und 80er Jahre, das strukturelle Diskriminierung im US-Rechtssystem untersuchte, hat sich in ihrer heutigen popularisierten Form zu etwas anderem entwickelt: zu einer Weltanschauung, die Gesellschaft primär als Arena eines Machtkampfs zwischen rassisch definierten Gruppen begreift, in der Individuen kaum mehr als Repräsentanten ihrer Gruppe auftreten. Wer diese Theorie ernst nimmt, muss zwangsläufig zu Schlussfolgerungen wie jener der Volksbühne kommen: Wenn Gesellschaft im Kern ein Herrschaftsverhältnis zwischen „weiß“ und „nicht-weiß“ ist, dann erscheinen Schutzräume und exklusive Zugänge nach Hautfarbe nicht als Widerspruch zum Antirassismus, sondern als seine konsequente Anwendung.

Das Problem ist, dass diese Theoriegebäude an den Universitäten nicht als eine unter vielen konkurrierenden Perspektiven gelehrt werden, sondern in nicht wenigen Fachbereichen – Gender Studies, Postcolonial Studies, Teile der Soziologie und Kulturwissenschaften – zur unhinterfragten Grundannahme geworden sind, von der aus alle weitere Forschung und Lehre operiert. Wer als Studierender diese Grundannahmen infrage stellt, riskiert schlechtere Noten, soziale Ächtung im Seminar oder den Vorwurf, selbst rassistische Denkmuster zu reproduzieren. Diese Dynamik ist inzwischen so gut dokumentiert – von liberalen amerikanischen Wissenschaftlern wie Jonathan Haidt, die selbst dem linken Spektrum zuzurechnen sind, bis hin zu Umfragen unter Studierenden über selbst auferlegte Schweigespiralen –, dass man sie nicht mehr als Übertreibung konservativer Kulturkämpfer abtun kann. Es handelt sich um ein reales strukturelles Problem der intellektuellen Monokultur an vielen geisteswissenschaftlichen Fakultäten, das über politische Sympathien hinausgeht und die Grundfunktion der Universität als Ort des offenen Diskurses beschädigt.

Besonders bitter ist dabei, dass gerade jene akademischen Milieus, die sich am lautesten als Anwälte der Aufklärung und des kritischen Denkens verstehen, in der Praxis am wenigsten Toleranz für abweichende Positionen zeigen. Eine Wissenschaft, die von vornherein festlegt, welche Schlussfolgerungen moralisch akzeptabel sind – nämlich jene, die bestehende Gruppenhierarchien als Erklärungsmuster bestätigen –, betreibt keine Forschung mehr im eigentlichen Sinne, sondern Bestätigungstheologie. Und wenn Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge anschließend in Kultureinrichtungen, Redaktionen, NGOs und Verwaltungen aufsteigen, wie es in Berlin und anderen Großstädten seit Jahren zu beobachten ist, dann ist es kein Zufall, dass Konzepte wie „Safe Spaces für BIPOC“ oder eben ein nach Hautfarbe getrenntes Schwimmbecken nicht mehr als Ausreißer, sondern als normale Verwaltungspraxis öffentlich finanzierter Institutionen erscheinen. Die Volksbühne ist insofern kein Einzelfall eines exzentrischen Theaterleiters, sondern das sichtbare Symptom eines viel breiteren Transmissionsriemens von der Universität in die Institutionen.

Man muss an dieser Stelle einen Einwand ernst nehmen, den Verteidiger solcher Praktiken regelmäßig vorbringen: Diskriminierung sei nicht symmetrisch, weil es einen Unterschied mache, ob eine historisch privilegierte Mehrheitsgruppe oder eine historisch benachteiligte Minderheit separate Räume beansprucht. Dieses Argument – Rassismus sei „Vorurteil plus Macht“ – ist in der akademischen Literatur verbreitet, aber es ist aus liberaler Sicht aus zwei Gründen nicht überzeugend. Erstens verlagert es die moralische Bewertung einer Handlung von der Handlung selbst auf die angenommene Position der jeweiligen Gruppe in einer imaginierten Machthierarchie – wodurch dasselbe Verhalten je nach Hautfarbe der Beteiligten unterschiedlich bewertet wird. Genau das ist die Definition doppelter Standards. Zweitens ignoriert es, dass Individuen keine austauschbaren Vertreter ihrer Gruppe sind: Ein weißes Kind aus prekären Verhältnissen in Berlin-Marzahn hat mit „struktureller Macht“ ökonomisch nichts zu tun, wird aber nach dieser Logik trotzdem kollektiv einer privilegierten Kategorie zugeordnet und vom Schwimmbecken ausgeschlossen. Eine Gerechtigkeitstheorie, die einem Kind aufgrund der Hautfarbe seiner Vorfahren – nicht aufgrund seiner eigenen Lebensumstände – den Zugang zu einer öffentlich subventionierten Einrichtung verwehrt, hat mit sozialer Gerechtigkeit im eigentlichen Sinne nichts mehr zu tun. Sie hat mit einer neuen Form von Gruppenessentialismus zu tun, der ausgerechnet jenen Fehler wiederholt, den er zu bekämpfen vorgibt.

Der zweite Einwand, den man ernst nehmen muss, lautet: Es handle sich hier um privates beziehungsweise künstlerisches Handeln, das nicht denselben Maßstäben unterliege wie staatliches Handeln. Auch dieses Argument trägt bei genauerem Hinsehen nicht. Die Volksbühne ist kein privates Unternehmen im eigentlichen Sinne, sondern eine Institution, die zu einem erheblichen Teil aus Steuergeldern der Stadt Berlin finanziert wird – Gelder, die von allen Bürgern unabhängig von ihrer Hautfarbe aufgebracht werden. Eine öffentlich finanzierte Einrichtung, die den Zugang zu einem eigentlich für alle beworbenen Angebot nach Hautfarbe staffelt, verletzt damit ein Grundprinzip des liberalen Rechtsstaats: dass öffentliche Leistungen allen Bürgern gleichermaßen offenstehen müssen. Der Verweis auf künstlerische Freiheit taugt hier nicht als Schutzschild, weil es sich nicht um ein Kunstwerk mit Zugangsbeschränkung handelt, sondern um eine reale, praktische Dienstleistung mit realem Ausschluss realer Menschen von einem öffentlichen Gut.

Was diese Debatte am Ende so aufschlussreich macht, ist der Kontrast zwischen dem Selbstbild der links / grünen Szene und der Praxis. Das Selbstbild der beteiligten Akteure – vom Theaterintendanten über die akademischen Vordenker dieser Theorien, über kommunalen Verwaltungsspitzen, bis hin zu Politikern, die sich schützend vor die Aktion stellte – ist das einer moralisch überlegenen Avantgarde, die nach eigener Aussage, für die Schwächsten der Gesellschaft eintritt. Die Praxis besteht jedoch darin, ein Prinzip zu reaktivieren, gegen das Generationen von Bürgerrechtlern gekämpft haben: die Sortierung von Menschen nach Hautfarbe. Der klassische Liberalismus hat für dieses Dilemma eine klare Antwort, die keiner Aktualisierung bedarf: Man bekämpft Diskriminierung nicht durch neue Diskriminierung, sondern durch die konsequente Durchsetzung von Gleichbehandlung, durch Strafverfolgung tatsächlicher rassistischer Straftaten – auch der Drohungen, die im Fall der Volksbühne ausgesprochen wurden und die selbstverständlich zu verurteilen sind –, und durch die Stärkung individueller Rechte, die unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit gelten. Diese Position ist nicht rechts. Sie ist der genuine Kern dessen, wofür die liberale Bürgerrechtsbewegung historisch stand, bevor Teile ihrer intellektuellen Erben begannen, das Individuum zugunsten der Gruppe zu opfern.

Die eigentliche Aufgabe für alle, denen an einer offenen Gesellschaft gelegen ist, besteht deshalb nicht darin, sich zwischen einem rechten Lager, das Diskriminierung häufig verharmlost, und einem linken Lager, das sie unter neuen Vorzeichen reproduziert, entscheiden zu müssen. Sie besteht darin, an einem dritten, älteren und robusteren Prinzip festzuhalten: dass die Farbe der Haut für den Zugang zu öffentlichen Gütern, für die Bewertung von Charakter und Leistung und für die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft schlicht keine Rolle spielen darf. Das ist keine neue Erkenntnis. Es ist die älteste liberale Erkenntnis überhaupt – und sie verdient es, gegen ihre selbsternannten Verteidiger genauso entschieden verteidigt zu werden wie gegen ihre traditionellen Gegner.