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Verbotsverfahren statt Wettbewerb: Die Union hat aus Sachsen-Anhalt nichts gelernt

43,8 Prozent für die AfD, 39 von 83 Sitzen, nur drei Mandate von der absoluten Mehrheit entfernt, dazu eine Rekordwahlbeteiligung von 77,8 Prozent – Sachsen-Anhalt hat am Sonntag ein Ergebnis geliefert, das sich nicht wegdiskutieren lässt.

Autor: Jörn Biernoth

43,8 Prozent für die AfD, 39 von 83 Sitzen, nur drei Mandate von der absoluten Mehrheit entfernt, dazu eine Rekordwahlbeteiligung von 77,8 Prozent – Sachsen-Anhalt hat am Sonntag ein Ergebnis geliefert, das sich nicht wegdiskutieren lässt. Die CDU stürzt auf 17,2 Prozent und ihr historisches Tief, die SPD kommt trotz leichter Zugewinne nur auf 9,3 Prozent, die Grünen erreichen mit 8,9 Prozent zwar ihr bestes Landesergebnis überhaupt, aber das hilft in dieser Konstellation niemandem mehr. Und ja, auch die eigene Partei muss sich der Wahrheit stellen: Die FDP ist mit 2,6 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Wer diesen Abend ehrlich bilanziert, kommt an dieser Zahl nicht vorbei, und wir tun das hier ausdrücklich nicht als Fußnote, sondern als Ausgangspunkt. Bevor wir über die Fehler der anderen sprechen, halten wir fest: Auch wir haben in Sachsen-Anhalt nicht genug Menschen erreicht, und das ist zuerst unsere eigene Aufgabe, nicht die eines Gerichts.

Die Antwort der Union auf das Wahlergebnis ist unterdessen ein Trümmerfeld aus drei sich widersprechenden Linien. Friedrich Merz verschärft in der Kanzlerdebatte seine Rhetorik gegen die AfD, ohne dabei erkennbar irgendetwas an der eigenen Politik zu ändern. Markus Söder nennt das Ergebnis die größte Denkzettelwahl in der Geschichte der Bundesrepublik, erklärt die Brandmauer für gescheitert und rät zur Gelassenheit, weil eine AfD-Regierung notfalls selbst den Beweis liefern müsse, ob sie überhaupt regieren kann. Und Hendrik Wüst, der in Nordrhein-Westfalen in einer schwarz-grünen Koalition sitzt, entdeckt öffentlich seine Sympathie für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens. Drei Unionspolitiker, drei Antworten, die sich gegenseitig ausschließen. Das ist keine Strategie, das ist Getriebensein – und es zeigt, wie sehr der Union in dieser Frage die innere Kompassnadel fehlt.

Wir sagen es dennoch deutlich, gerade weil wir selbst gerade eine schmerzhafte Wahlniederlage verdauen: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist der falsche Weg, und zwar aus Prinzip, nicht aus Taktik. Der Staat verbietet Parteien nicht, weil sie erfolgreich sind, sondern nur in extrem engen, bewusst hoch gehängten Grenzen – und das ist gut so. Seit dem gescheiterten NPD-Verfahren von 2017 verlangt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den Nachweis, dass eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern aktiv-kämpferisch bekämpft. Wer diese Hürde senken will, weil ihm ein Wahlergebnis nicht passt, öffnet ein Instrument, das sich gegen jede unbequeme Minderheitsmeinung richten lässt, sobald andere an der Macht sind. Genau deshalb hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nach eigener Prüfung und nach Einschätzung von Bundeskanzler und Innenminister bislang keine Beweise vorgelegt, die für ein Verbot ausreichen. Wer trotzdem ein Verfahren anstrengt, dreht die eigentliche Beweisfrage um: Statt ernsthaft zu prüfen, was gegen ein Verbot spricht, wird nur noch gesammelt, was dafür spricht. Das ist keine rechtsstaatliche Sorgfalt, das ist Bestätigungssuche mit Gerichtssaal als Bühne.

Dass diese Bühne trotzdem bespielt wird, zeigt sich an einem knapp 1.500-seitigen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das im Juni vorgelegt wurde und dem Verbotsverfahren realistische Erfolgschancen bescheinigt, finanziert aus privaten Spenden, nicht aus einer staatlichen oder gerichtlichen Prüfung. Mehr als tausend Juristinnen und Juristen haben inzwischen einen offenen Brief unterzeichnet und die Einleitung eines Verfahrens gefordert. Das verdient Respekt vor der Ernsthaftigkeit der Debatte, ändert aber nichts daran, dass anerkannte Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler in der Frage tief gespalten sind, ob die AfD die verfassungsrechtlichen Kriterien tatsächlich erfüllt. Und diese Uneinigkeit ist der eigentliche Punkt: Scheitert der Antrag am Ende in Karlsruhe, bekommt die AfD exakt das, was ihr bisher fehlt: einen höchstrichterlichen Persilschein. Aus der Partei, die man verbieten wollte, wird über Nacht die Partei, die das Verfassungsgericht ausdrücklich für verfassungskonform erklärt hat. Wer der AfD schaden will, sollte sich diesen Offenbarungseid gut überlegen.

Es lohnt sich außerdem, genau hinzuschauen, wer hier am lautesten ruft. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warb in der Kanzlerdebatte offensiv für ein Verbotsverfahren als Konsequenz aus Sachsen-Anhalt. Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir hatten schon vor der Wahl in einem gemeinsamen Gastbeitrag für einen gezielten Verbotsantrag gegen die ostdeutschen AfD-Landesverbände geworben, mit der Formulierung, sie plädierten dafür „aufgrund unserer persönlichen Überzeugung“. Drei Spitzenpolitiker von SPD und Grünen also, die einer Partei, gegen die sie inhaltlich nicht mehr ankommen, mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaats beikommen wollen, statt mit besseren Angeboten an der Wahlurne.

Die FDP hat sich in dieser Frage über mehrere Führungswechsel hinweg bemerkenswert einheitlich positioniert, und das sagen wir ausdrücklich mit Anerkennung für die eigene Partei. Schon der frühere Parteichef Christian Lindner warnte früh, ein Verbotsverfahren erwecke den Eindruck, die demokratische Mitte fürchte die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, und auch Marie-Agnes Strack-Zimmermann mahnte, man dürfe die AfD nicht durch ein Verfahren zum Opfer stilisieren. Der heutige Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hat diese Linie nach dem Kölner Gerichtsbeschluss bekräftigt: Ein Verbotsverfahren sei für ihn vom Tisch, und selbst Blockadeversuche gegen den AfD-Bundesparteitag lehnte er ab, weil sie der Partei nur die Opferrolle frei Haus liefern würden. Sein Generalsekretär Martin Hagen geht sogar noch weiter und nennt die Brandmauer selbst einen Popanz: Der Versuch, die AfD durch Ausgrenzung kleinzuhalten, sei offensichtlich gescheitert, man brauche stattdessen die harte inhaltliche Auseinandersetzung. Das ist keine Beliebigkeit, das ist eine Haltung, die den Wechsel an der Parteispitze überdauert hat – und es ist die Haltung, die wir auch von Hackescher Markt aus teilen.

Was also tun mit einer Partei, die in einem ganzen Bundesland 43,8 Prozent geholt hat? Die liberale Antwort lautet: regieren lassen und daran messen. Wer stark genug ist, um beinahe eine absolute Mehrheit zu holen, muss auch stark genug sein, Verantwortung zu tragen – für Haushalte, für Verwaltung, für Verhandlungen im Bundesrat, für die tausend undankbaren Kompromisse, an denen sich jede Oppositionsrhetorik reibt, sobald sie liefern soll. Populismus lebt von der Distanz zur Macht. Er verliert seinen Nährboden, sobald er an der Realität von Kassenlage, Fachkräftemangel, EU-Fördermitteln und Investorenvertrauen scheitert oder eben nicht scheitert – und dann darf man ihn auch einfach mal regieren lassen, anstatt ihn vor Gericht zu zerren. Genau diesen Unterschied macht auch Kubicki, wenn er statt eines Verbots den Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz ins Spiel bringt: Bricht eine AfD-Landesregierung geltendes Bundesrecht, gibt es dafür ein verfassungsrechtliches Instrument, das im Einzelfall greift – ganz ohne dass man vorab eine ganze Partei samt ihrer Wählerschaft delegitimieren muss. Wettbewerb der Ideen statt Wettbewerb der Verbote: Das ist der Maßstab, an dem sich eine wirtschaftsliberale Politik messen lassen sollte, und es ist der Maßstab, an dem sich am Ende auch die AfD messen lassen muss.

Für uns in Berlin ist das mehr als eine Beobachtung aus der Ferne. Auch hier steht im nächsten Jahr eine Abgeordnetenhauswahl an, auch hier wird die AfD versuchen, aus der Verunsicherung der Menschen Kapital zu schlagen, und auch hier werden manche in der eigenen bürgerlichen Mitte auf denselben Reflex zurückgreifen: lieber über Ausgrenzung oder Verbote reden als über eine eigene Idee für diese Stadt. Sachsen-Anhalt zeigt, wie teuer dieser Reflex am Ende wird. Wer den Menschen keine funktionierende Verwaltung, keine bezahlbaren Mieten und keine sichere Straße anbietet, verliert sie an jede Partei, die wenigstens behauptet, all das ändern zu wollen. Diese Lehre gilt für Magdeburg genauso wie für Berlin, und sie gilt für die FDP nach dem 2,6-Prozent-Ergebnis besonders.

Am Ende bleibt die unbequemste Wahrheit, und sie trifft nicht nur die Union: Kein Verbotsverfahren ersetzt eine Politik, die den Menschen wieder etwas anzubieten hat außer Abwehrkampf. Solange CDU und CSU sich gegenseitig widersprechen, ob die Brandmauer nun verschärft oder für tot erklärt gehört, während gleichzeitig über juristische Abkürzungen gegen den politischen Gegner nachgedacht wird, bleibt der eigentliche Auftrag liegen: bessere Antworten auf Migration, Wirtschaft und Sicherheit zu liefern als die AfD. Diese Antworten gewinnt man nicht in Karlsruhe und nicht mit einer Arbeitsgruppe. Man gewinnt sie an der Wahlurne, mit Substanz statt Angst – eine Lektion, die wir uns nach diesem Sonntag als Erste selbst ins Stammbuch schreiben sollten.