Staatsdiener außerhalb der Rente? Nicht länger vertretbar!
Autor: Jörn Biernoth
Die Rentenreform wird für viele Menschen unbequem. Arbeitnehmer sollen länger arbeiten. Beitragszahler müssen sich auf steigende Belastungen einstellen. Selbstständige sollen künftig stärker einbezogen werden. Junge Menschen sollen mehr privat vorsorgen, obwohl sie schon heute hohe Mieten, hohe Abgaben und immer unsicherere Aufstiegschancen erleben.
Und während all das diskutiert wird, bleibt eine Frage erstaunlich lange ausgespart: Warum gelten diese Zumutungen eigentlich nicht in gleicher Weise für Beamte? Das ist keine Neiddebatte. Es ist eine Gerechtigkeitsdebatte.
Wer heute in Deutschland arbeitet, zahlt in aller Regel in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Arbeitnehmer tun es automatisch. Selbstständige sollen künftig stärker einbezogen werden. Politiker sollen ebenfalls ihren Beitrag leisten. Der Staat sagt also: Das Alterssicherungssystem braucht mehr Schultern. Es braucht mehr Einzahler. Es braucht mehr Solidarität. Das ist richtig.
Aber Solidarität, die für fast alle gilt, aber nicht für die eigenen Staatsdiener, ist keine glaubwürdige Solidarität. Sie ist ein Sonderrecht. Beamte stehen bisher weitgehend außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen keine Rentenbeiträge wie Arbeitnehmer. Ihre Altersversorgung erfolgt über Pensionen, finanziert aus öffentlichen Haushalten und damit aus Steuermitteln. Während Arbeitnehmer über Jahrzehnte Beiträge entrichten und am Ende mit einem Rentenniveau auskommen müssen, das für viele kaum den bisherigen Lebensstandard sichert, erhalten Beamte eine besonders verlässliche und regelmäßig deutlich bessere Altersabsicherung.
Das mag historisch erklärbar sein. Politisch überzeugend ist es nicht mehr. Der Beamtenstatus stammt aus einer anderen Zeit. Der Staat verlangte besondere Treue, besondere Zurückhaltung und besondere Bindung. Dafür versprach er lebenslange Fürsorge. Dieses Modell hatte seine Berechtigung, als Beamte tatsächlich eine vergleichsweise kleine Gruppe waren und der Staat seine hoheitlichen Kernaufgaben klar von anderen Tätigkeiten abgrenzte.
Doch diese Welt gibt es so nicht mehr. Heute wird in Deutschland viel zu häufig verbeamtet. Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter, Hochschulbeschäftigte, Beschäftigte in Behörden, kommunalen Einrichtungen und Ministerien erhalten einen Status, der ursprünglich für hoheitliche Aufgaben gedacht war.
Natürlich braucht ein Staat Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Finanzbeamte mit besonderem Status. Dort, wo es um hoheitliche Gewalt, Rechtsdurchsetzung, Sicherheit und unmittelbare Staatsgewalt geht, kann das Berufsbeamtentum sinnvoll sein. Aber nicht jede Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist hoheitlich. Nicht jeder Verwaltungsjob braucht lebenslange Unkündbarkeit. Nicht jede Tätigkeit an einer Schule braucht eine staatsfinanzierte Pension. Nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst muss automatisch in ein Versorgungssystem führen, das weit über die gesetzliche Rente hinausgeht.
Gerade hier hat die Politik über Jahrzehnte versagt. Sie hat den Beamtenstatus ausgeweitet, weil er bequem war. Er erleichterte Personalbindung, sicherte politische Loyalität und verschob langfristige Kosten in die Zukunft. Die Pensionslasten tauchten nicht sofort in voller Höhe auf. Sie wurden an kommende Haushalte weitergereicht. Doch das war keine Vorsorge. Das war politische Bequemlichkeit.
Nun steigen die Pensionslasten. Bund, Länder und Kommunen müssen immer größere Teile ihrer Haushalte für Ruhegehälter, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgung aufwenden. Das Geld fehlt dann für Schulen, Straßen, Digitalisierung, Polizei, Gerichte und Investitionen. Der Staat finanziert also zunehmend seine Vergangenheit, während er bei der Zukunft spart. Und gleichzeitig erklärt derselbe Staat jungen Arbeitnehmern, sie müssten sich eben stärker privat absichern.
Das ist die eigentliche Schieflage. Ein junger Arbeitnehmer zahlt hohe Sozialabgaben, finanziert die Rente der älteren Generation, soll zusätzlich Geld für Aktien, Wohneigentum oder private Vorsorge zurücklegen und trägt zugleich über seine Steuern die Pensionen der Staatsdiener. Ein Selbstständiger soll künftig in die Rentenversicherung einbezogen werden, obwohl sein Einkommen schwankt und er oft selbst für Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge vorsorgen muss. Ein Gründer trägt Risiko, haftet mit seinem Vermögen und weiß nicht, ob sein Unternehmen in fünf Jahren noch existiert.
Der Beamte dagegen erhält einen sicheren Arbeitsplatz, planbare Karrierewege, besondere Kündigungsschutzregeln und eine Altersversorgung, die nicht vom eigenen Beitragsverlauf im selben Maße abhängig ist wie die gesetzliche Rente. Wer darin kein Gerechtigkeitsproblem erkennt, hat den Kontakt zu vielen Bürgern verloren.
Natürlich leisten Beamte wichtige Arbeit. Niemand bestreitet das. Lehrer, Polizisten, Richter, Feuerwehrleute, Finanzbeamte und Verwaltungsmitarbeiter tragen Verantwortung. Viele von ihnen arbeiten engagiert und unter schwierigen Bedingungen. Die Kritik richtet sich nicht gegen den einzelnen Beamten. Sie richtet sich gegen ein System, das politische Privilegien verwaltet und sie als selbstverständlich behandelt.
Ein liberaler Staat darf nicht den Eindruck erwecken, er verlange von Bürgern Opfer, zu denen er selbst nicht bereit ist. Wenn das Rentenalter steigt, muss es auch für Beamte steigen. Wenn die gesetzliche Rente durch demografische Faktoren gedämpft wird, müssen Pensionen wirkungsgleich angepasst werden. Wenn Frühverrentung für Arbeitnehmer erschwert wird, dürfen Beamte nicht über Sonderwege mit begrenzten Abschlägen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wenn die Gesellschaft sparen muss, darf der Staat nicht ausgerechnet bei seiner eigenen Versorgung auf Schonung setzen.
Das ist keine Radikalität. Das ist der Mindestanspruch an politische Glaubwürdigkeit. Die Rentenkommission hat immerhin erkannt, dass eine Erwerbstätigenversicherung langfristig das richtige Ziel wäre. Arbeitnehmer, Selbstständige, Politiker und Beamte sollen perspektivisch in einem gemeinsamen System abgesichert werden. Das ist richtig. Es ist die einzige Antwort, die dem Anspruch einer modernen Bürgergesellschaft gerecht wird.
Denn Alter ist ein allgemeines Lebensrisiko. Es trifft Arbeitnehmer und Selbstständige. Es trifft Handwerker und Akademiker. Es trifft Gründer, Verkäufer, Pflegekräfte, Ärzte, Angestellte und Beamte. Warum soll für dieses Risiko ein gemeinsames System gelten – außer für jene, die beim Staat beschäftigt sind?
Die Antwort kann nicht lauten: Weil es schon immer so war. Vieles war schon immer so. Das macht es nicht richtig. Wer die gesetzliche Rente stabilisieren will, braucht mehr Beitragszahler. Das ist banal. Mehr Einzahler bedeuten kurzfristig mehr Einnahmen. Aber die Einbeziehung der Beamten ist vor allem eine Frage der politischen Fairness. Es geht darum, das Nebeneinander von gesetzlicher Rente und steuerfinanzierter Pension endlich zu überwinden.
Dabei darf man allerdings nicht in die nächste Illusion verfallen. Es wäre unseriös, alle Beamten von heute auf morgen in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen und so zu tun, als sei die Rentenkrise damit gelöst.
Sie wäre es nicht. Eine sofortige Vollintegration aller Beamten würde enorme Übergangskosten verursachen. Die bestehenden Pensionsansprüche verschwinden nicht, nur weil man ein neues System beschließt. Bund und Länder müssten weiterhin die Pensionen der bisherigen Beamten und Pensionäre finanzieren. Gleichzeitig würden für neue Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zusätzliche Lasten entstehen. Das wäre eine Doppelbelastung.
Wer daraus jedoch den Schluss zieht, man dürfe deshalb gar nichts ändern, macht es sich zu leicht. Gerade weil die Umstellung Zeit braucht, muss sie jetzt beginnen. Wer heute nicht anfängt, zwingt die nächste Generation, die Lasten noch abrupter zu tragen. Die richtige Antwort lautet deshalb: schrittweise, aber verbindlich.
Neue Beamte sollten künftig grundsätzlich in eine Erwerbstätigenversicherung einzahlen. Der Staat zahlt den Arbeitgeberanteil wie jeder andere Arbeitgeber auch. Für bestimmte hoheitliche Kernbereiche kann es ergänzende, klar begrenzte Versorgungsbausteine geben. Aber die Grundabsicherung im Alter muss künftig für alle nach denselben Prinzipien organisiert sein.
Das wäre kein Angriff auf Beamte. Es wäre die Rückkehr zu fairen Regeln. Niemand fordert, bestehenden Beamten rückwirkend rechtmäßig erworbene Ansprüche zu nehmen. Vertrauensschutz gilt. Wer sein Berufsleben unter bestimmten Regeln geplant hat, darf nicht willkürlich enteignet werden. Aber Vertrauensschutz darf nicht zum Reformschutz für alle Zukunft werden.
Bestehende Ansprüche sind zu respektieren. Künftige Ansprüche sind politisch gestaltbar. Genau hier liegt die Aufgabe der Politik. Bund und Länder müssen einen Übergangsfonds schaffen, der die bisherigen Pensionslasten transparent abbildet. Schluss mit der Illusion, Pensionen seien bloß eine haushalterische Randposition. Sie sind eine der größten langfristigen Verpflichtungen des Staates. Sie gehören offen ausgewiesen, solide finanziert und Schritt für Schritt zurückgeführt.
Statt immer neue Sonderregeln zu verteidigen, sollte der Staat endlich vorsorgen wie ein verantwortungsvoller Arbeitgeber. Private Unternehmen müssen Pensionszusagen bilanzieren. Sie müssen Rückstellungen bilden. Sie müssen langfristige Verpflichtungen ernst nehmen. Der Staat darf sich nicht besser behandeln als die Wirtschaft, die er reguliert.
Auch das Argument, die Beamtenpension sei im Grunde eine Art Betriebsrente, überzeugt nur begrenzt. Ja, Beamte erhalten keine klassische gesetzliche Rente plus Betriebsrente. Ihre Pension erfüllt teilweise beide Funktionen. Aber daraus folgt nicht, dass das System unangreifbar wäre.
In der Privatwirtschaft wird betriebliche Altersvorsorge durch Unternehmen erwirtschaftet, tarifvertraglich vereinbart oder individuell aufgebaut. Beim Staat wird die vergleichbare Leistung dauerhaft über Steuern finanziert. Der Arbeitnehmer im Mittelstand zahlt also nicht nur seine eigene Altersvorsorge. Er finanziert über Abgaben und Steuern auch noch die besonders großzügige Versorgung anderer.
Das ist schwer zu erklären. Besonders schwer ist es jungen Menschen zu erklären. Sie erleben eine Politik, die von Eigenverantwortung spricht, aber selbst an alten Sonderrechten festhält. Sie hören, dass es kein Geld für Entlastungen gebe. Sie hören, dass die Rente langfristig nicht finanzierbar sei. Sie hören, dass die Schuldenbremse angeblich jedes Zukunftsprojekt verhindere. Aber für historisch gewachsene Privilegien findet der Staat regelmäßig Mittel. Das zerstört Vertrauen.
Deutschland hat kein Einnahmenproblem allein. Deutschland hat ein Prioritätenproblem. Der Staat nimmt den Bürgern so viel Geld ab wie nie zuvor. Und dennoch funktionieren Schulen, Straßen, Bahn, Verwaltung und Digitalisierung nicht. Die Bürger erleben einen Staat, der teuer ist, aber zu selten liefert. In dieser Lage ist die Beamtenversorgung mehr als ein haushaltspolitisches Detail. Sie ist ein Symbol für einen Staat, der bei sich selbst andere Maßstäbe anlegt als bei seinen Bürgern.
Die FDP muss an diesem Punkt klarer sein als andere Parteien. Liberale dürfen nicht nur über Entlastung reden. Sie müssen auch darüber reden, wer im System bisher geschont wird. Sie dürfen nicht nur fordern, dass Arbeit weniger belastet wird. Sie müssen auch verlangen, dass der Staat seine eigenen Privilegien abbaut. Sie dürfen nicht nur auf die Ausgaben anderer schauen. Sie müssen die Ausgaben prüfen, die politisch besonders gut geschützt sind.
Beamtenversorgung ist genau so ein Bereich. Es geht nicht darum, jeden Beamten schlechterzustellen. Es geht darum, ein System zu reformieren, das in seiner jetzigen Form nicht mehr in die Zeit passt. Ein System, das junge Arbeitnehmer belastet, kommunale Haushalte erdrückt und den Eindruck verstärkt, dass Staatsnähe mehr Sicherheit bringt als Leistung, Risiko und Eigenverantwortung.
Ein freiheitlicher Staat darf nicht zur Versorgungsgemeinschaft seiner eigenen Beschäftigten werden, während er von allen anderen verlangt, immer mehr Verantwortung selbst zu tragen. Deshalb muss auch die Zahl der Verbeamtungen deutlich sinken.
Der Beamtenstatus muss wieder Ausnahme sein, nicht Regel. Er gehört in Bereiche, in denen der Staat zwingend auf besondere Loyalität, Neutralität und hoheitliche Durchsetzung angewiesen ist. Polizei, Justiz, Finanzverwaltung, Sicherheitsbehörden und ausgewählte Kernfunktionen gehören dazu.
Aber der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus hoheitlicher Gewalt. Viele Tätigkeiten lassen sich hervorragend durch Tarifbeschäftigte erledigen. Das gilt für Verwaltung, Bildung, Kultur, Wissenschaft, öffentliche Unternehmen und zahlreiche Dienstleistungen. Ein moderner Staat braucht gute Beschäftigte. Er braucht aber nicht überall Beamtenstatus. Wer den Beamtenstatus begrenzt, schwächt den Staat nicht. Er macht ihn glaubwürdiger.
Gleichzeitig braucht Deutschland eine neue Ordnung der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente bleibt wichtig. Sie muss vor Altersarmut schützen und Leistung anerkennen. Aber sie kann nicht dauerhaft allein die Last einer alternden Gesellschaft tragen. Das Umlageverfahren stößt an Grenzen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren. Deshalb brauchen wir eine echte Drei-Säulen-Vorsorge.
Erstens eine solide gesetzliche Rente, die alle Erwerbstätigen einbezieht. Zweitens eine starke betriebliche Altersvorsorge, die nicht an Bürokratie und komplizierten Regeln scheitert. Drittens eine private, kapitalgedeckte Vorsorge, die Menschen echte Eigentumsbildung ermöglicht. Aktien, Fonds, Betriebsbeteiligungen und Wohneigentum dürfen nicht länger als riskante Luxusgüter behandelt werden. Sie sind für viele Menschen der einzige Weg, im Alter unabhängig zu bleiben.
Gerade hier zeigt sich der Unterschied zwischen liberaler Reformpolitik und sozialdemokratischer Verwaltungspolitik. Die eine Seite sagt: Der Staat wird es schon richten. Wir verschieben Lasten, erhöhen Zuschüsse und halten alte Systeme künstlich am Leben.
Die andere Seite sagt: Wir müssen ehrlich sein. Der Staat kann nicht jede Lebensleistung allein absichern. Aber er kann faire Regeln schaffen, Eigentumsbildung erleichtern, Arbeit entlasten und dafür sorgen, dass alle nach denselben Grundprinzipien beitragen.
Das ist der Kern einer liberalen Rentenpolitik. Nicht Gleichmacherei. Nicht Umverteilung um ihrer selbst willen. Sondern gleiche Verantwortung für vergleichbare Risiken. Beamte sollen einzahlen. Nicht, weil sie weniger wert wären. Nicht, weil ihre Arbeit nichts zählt. Nicht, weil man ihnen ihre Sicherheit missgönnt. Sondern weil der Staat nicht länger verlangen kann, dass alle anderen das System finanzieren, während seine eigenen Beschäftigten dauerhaft außerhalb stehen.
Die Zeit der Sonderwege ist vorbei. Wer Arbeitnehmern sagt, sie müssten länger arbeiten, darf Beamte nicht früher in Pension schicken. Wer Selbstständige in die Rentenversicherung holen will, darf Beamte nicht ausnehmen. Wer von Generationengerechtigkeit spricht, muss Pensionen und Renten nach vergleichbaren Maßstäben reformieren. Wer einen leistungsfähigen Staat will, muss seine langfristigen Versorgungslasten ehrlich finanzieren.
Und wer Freiheit, Verantwortung und Fairness ernst nimmt, darf Privilegien nicht verteidigen, nur weil sie politisch gut organisiert sind. Die Rentenreform wird hart. Das ist unvermeidlich. Aber sie wird nur dann akzeptiert, wenn die Lasten gerecht verteilt werden. Der Staat muss endlich zeigen, dass er bereit ist, bei sich selbst anzufangen.
Beamte gehören in die Erwerbstätigenversicherung. Neue Verbeamtungen müssen begrenzt werden. Pensionen müssen wirkungsgleich reformiert werden. Frühpensionierung und Sonderregeln müssen beendet werden. Die Übergangskosten müssen offen ausgewiesen und solide finanziert werden.
Das ist keine Klassenkampfpolitik. Das ist Ordnungspolitik. Und Ordnungspolitik bedeutet: gleiche Regeln, klare Verantwortlichkeiten und keine Privilegien auf Kosten derer, die jeden Monat den Laden am Laufen halten.