Hände weg von den Minijobs!
Autor: Karl-Heinz Paqué
„Geringfügige Beschäftigung“: Das gibt es als Sonderkategorie des Sozialstaats seit 1977, also fast seit 50 Jahren. Es geht dabei um Tätigkeiten in Teilzeit, die „nebenher“ erledigt werden – zur Ergänzung des Familieneinkommens, begleitend zum Studium oder im (sonstigen) Ruhestand im Rentenalter. Grob gesprochen geht es dabei um Jobs mit maximal 40 Stunden Arbeit pro Monat, im Durchschnitt also höchstens 10 Stunden pro Woche oder zwei Stunden pro Tag. Diese „Minijobs“ sind bisher von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen – bis zu einer Verdienstgrenze von derzeit 603 Euro pro Monat. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung fallen für den Arbeitnehmer nicht an. Nur der Arbeitgeber muss – in begrenztem Maße – in die Sozialkassen einzahlen.
Die Bundesregierung will dies ändern. Sie will, dass künftig auch die Arbeitnehmer zahlen, um die Sozialversicherungskassen zu entlasten. Damit entfiele die Sonderstellung der Minijobs, bei denen für die Beschäftigten – vereinfacht formuliert – netto gleich brutto ist.
Soweit die Planung. Sie hat eine völlig falsche Zielrichtung. Zunächst: Es geht tatsächlich um eine sehr große Zahl von Jobs – seit zwei Jahrzehnten etwa um knapp sieben Millionen. Die liefern gewissermaßen den flexiblen Gürtel des viel zu starren deutschen Arbeitsmarkts – für all jene Menschen, die noch zusätzlich was verdienen wollen, aber aus welchen Gründen auch immer eine langfristige Bindung und eine täglich lange Arbeitszeit vermeiden wollen. Wer sind nun diese Minijobber? Es sind überdurchschnittlich viele Ältere über 60 Jahre (fast zwei Millionen) und Jüngere unter 25 Jahre (fast 1,2 Millionen). 56 Prozent aller Minijobber sind Frauen, 44 Prozent Männer; 82 Prozent haben die deutsche, 18 Prozent eine andere Staatsangehörigkeit. Die meisten Minijobs gibt es im Handwerk und bei Dienstleistungen, zum Beispiel fast 1,1 Millionen in der Reparatur von Kraftfahrzeugen, 900.000 im Gastgewerbe, 800.000 Im Gesundheits- und Sozialwesen. Immerhin 250.000 sind in privaten Haushalten beschäftigt.
Beachtlich ist, dass die Zahl der Minijobber in den letzten 20 Jahren im Wesentlichen konstant geblieben ist. Dagegen hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten deutlich erhöht, von rund 26 auf 35 Millionen, also um gut ein Drittel. Es kann also nicht Rede davon sein, dass die Minijobs die reguläre Beschäftigung systematisch verdrängen und damit das Sozialsystem untergraben. Dies würde selbst dann gelten, wenn die Minijobs keinerlei Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt hätten, was keineswegs stimmt, auch wenn allzu optimistische (und naive) Erwartungen aus früheren Zeiten in dieser Hinsicht nicht in Erfüllung gingen. Vielmehr wirken die Minijobs vor allem als eine Art stabiler Gürtel rund um den ersten Arbeitsmarkt, der überhaupt erst jene Flexibilität im Dienstleistungsbereich erlaubt, deren Fehlen fast täglich bitter beklagt wird.
Was will man eigentlich mehr als dieses positive Gesamtbild der Minijobs? Bei rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gibt es in Deutschland 7 Millionen Minijobs; auf fünf Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt kommt also ein Minijob, und dies im Trend mit eher fallender Tendenz. Soviel „Gürtel der Flexibilität“ muss sein; Deutschland braucht eher mehr davon. Warum sollen ausgerechnet die Rahmenbedingungen für diesen extrem wichtigen Teil des Arbeitsmarkts verschlechtert werden?
Daher mein Fazit: Hände weg von den Minijobs!